CQ, CQ, CQ: Funken auf allen Kanälen

Das
Short Range Certificate (SRC)
Das SRC ist das Funkzeugnis für die Küsten-
gewässer.
Es wird auf allen Yachten benötigt, die mit einer modernen
UKW-Sprechfunkanlage (GMDSS) ausgerüstet sind. In Deutschland
ist
vorgeschrieben, dass der Schiffsführer dieses Zeugnis haben
muss.
Das SRC entspricht den internationalen Richtlinien für
Seefunk-Lizenzen und ist deshalb weltweit anerkannt.Es gilt nur
für Funkanlagen auf Sportbooten und ist unbefristet
gültig.
Die Lizenz für den Binnenfunk ist im SRC nicht enhalten!
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
Mindestalter 15 Jahre.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der
Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in
englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen
Alphabets mit anschließender Übersetzung ins
Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins
Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch
mündlich geprüft.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus
dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und
sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage,
Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten,
Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage
nachgewiesen werden.
Der
Binnen-Funkschein (UBI)
Das UBI ist das Funkzeugnis für die Binnen-
gewässer. Es wird auf allen
Yachten benötigt, die mit einer modernen UKW-Sprechfunkanlage
(Binnenfunk mit ATIS)
ausgerüstet sind. Das UBI entspricht den
internationalen Richtlinien für Funklizenzen auf
Schiffen und ist deshalb
weltweit anerkannt. Es gilt nur für Funkanlagen auf
Sportbooten
und ist unbefristet gültig. Die Lizenz für den
Seefunk ist im UBI nicht enhalten!
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
Mindestalter 15 Jahre.
Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen
Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und
Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der
Buchstabiertafel.
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur
Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller
Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der
Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich
gelöst werden.
Wer bereits ein SRC besitzt, muss nur eine verkürzte
Prüfung zum UBI ablegen. Beide Prüfungen
können auch
zusammen abgelegt werden.
Das Long Range Certificate (LRC)
Das
LRC ist das Funkzeugnis zur uneingeschränkten
Ausübung
des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk
über
Satelliten. Das LRC entspricht den internationalen Richtlinien
für Seefunk-Lizenzen
und ist deshalb weltweit anerkannt.Es gilt nur für Funkanlagen
auf
Sportbooten und ist unbefristet gültig. Die Berechtigung zum
Binnenfunk ist im LRC nicht enthalten!
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
Mindestalter 18 Jahre.
Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der
Aufnahme von Not- Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in
englischer Sprache mit anschließender Übersetzung
ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins
englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des
internationalen phonetischen Alphabets sowie der
gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der
Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch
mündlich geprüft.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben
(aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über
Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten
(Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen
nachgewiesen werden.
Wer schon ein SRC besitzt, kann das LRC durch eine
Ergänzungsprüfung erwerben. Dabei wird nur der Stoff
geprüft, der über das SRC hinausgeht (besonders die
Bedienung
von KW- und Satelliten-Funkanlagen).
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Dies und das
Brauch' ich einen Funkschein?
Ist auf einem Boot eine Funkanlage installiert, muss ein Mensch mit passender Funklizenz an Bord sein. Sonst darf man das Boot nicht fahren (Funkgerät nicht benutzen reicht nicht!). In Deutschland muss sogar der Schiffsführer diese Lizenz haben (ein Mitsegler mit Schein reicht nicht - das Bußgeld beträgt ab 150 €). Da fast alle Charter-Yachten mit Funk ausgerüstet sind (bei größeren Yachten ist das in Deutschland Pflicht, in Kroatien z.B. sogar auf allen Charter- Yachten), ist eine Funklizenz fast unumgänglich. Das gilt auch auf vielen Binnen- Revieren, z.B. in Holland.
Ich kann kein Englisch!
Keine Angst! Zwar wird in der Prüfung Englisch verlangt, aber nur in Form standardisierter Redewendungen, die man ohnehin auswendig lernen muss. Das geht auch ohne große Englisch-Kenntnisse.
Upgrade? Umschreibung?
Wer noch ein Sprechfunk- Zeugnis aus dem letzten Jahrtausend hat, darf damit weiterhin alte Funkanlagen (ohne DSC-Controller) bedienen. Die gibt es aber fast nicht mehr. Hier hilft nur noch Neuerwerb - Ergänzungsprüfungen, mit denen ein Upgrade möglich war, sind nicht mehr im Angebot.
Keine Chance gibt es auch für Deutsche, die ein ausländisches Funkzeugnis haben. Eine Umschreibung ist in der Regel nicht möglich. Ausnahme: Für das SRC der britischen RYA, das auch in Deutschland verkauft wird, soll künftig eine Ergänzungsprüfung möglich sein. Das im Süden beliebte kroatische Funkzeugnis etwa ist jedoch außerhalb Kroatiens nichts wert.
Umstellung der Prüfung
Voraussichtlich ab Oktober 2011 gibt es für alle drei Funkscheine neue Fragen-Kataloge. Die theoretische Prüfung wird dann auf das Multiple Choice- Verfahren umgestellt.
Unser Angebot
Die StSG bietet in jedem Winterhalbjahr einen kompakten Theorie- und Praxiskurs für UBI und SRC an. Am Kursende folgt gleich die amtliche Prüfung.
Alle Details dazu gibt's auf unserer Infoseite zum Funkkurs.
